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AGB
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: „Verkaufsbedingungen“) gelten für den Verkauf und die Lieferung von Edelsteinen, Flussgold und sonstige Materialien über den Großhandel-Onlineshop von AURHEN ecofair, Inh. Felix Durejka (nachfolgend: „AURHEN ecofair“) an den Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich erwähnt werden.
- Das Warenangebot des Großhandel-Onlineshops von AURHEN ecofair richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB). Verbraucher, d.h. solche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, sind von einem Einkauf in dem Großhandel-Onlineshop ausgeschlossen.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn AURHEN ecofair hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn AURHEN ecofair eine Lieferung an den Kunden in Kenntnis seiner abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
- Individualvereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine schriftliche oder textförmliche Vereinbarung zwischen den Parteien maßgebend.
- Rechte, die AURHEN ecofair nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Verkaufsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
II. Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt zustande mit Felix Durejka, im Geschäftsverkehr handelnd auch unter AURHEN ecofair.
- Das Warenangebot von AURHEN ecofair im Großhandel-Onlineshop stellt kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar („invitatio ad offerendum“).
- Mit Abschluss der Bestellung der Ware gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Eine automatisch generierte Bestellbestätigung stellt noch keine Angebotsannahme dar, sondern bestätigt lediglich, dass das Vertragsangebot bei AURHEN ecofair eingegangen ist. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von AURHEN ecofair durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Eine Auftragsbestätigung, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt wurde, gilt als schriftlich, auch wenn Unterschrift und Namenswidergabe fehlen. Eine Annahme des Vertragsangebots liegt auch dann vor, wenn AURHEN ecofair, ohne den Auftrag bestätigt zu haben, die Ware an den Kunden versendet.
- Für die geschuldete Beschaffenheit der Ware sind nur die eigenen Angaben von AURHEN ecofair und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen, Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers. Muster, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Ware im Großhandel-Onlineshop sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich von AURHEN ecofair als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Garantie oder Vereinbarung einer entsprechenden Beschaffenheit der Ware dar.
III. Lieferfrist und Lieferverzug
- Die Vereinbarung von Lieferfristen und Lieferterminen bedarf der Schriftform. Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von AURHEN ecofair als verbindlich bezeichnet sind.
- Der Lauf einer Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung seitens AURHEN ecofair, im Falle einer vereinbarten Vorauszahlung nicht vor dem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung auf dem Konto von AURHEN ecofair.
- Vereinbarte Lieferfristen oder Liefertermine sind eingehalten, wenn AURHEN ecofair bis zu ihrem Ablauf die Ware am vereinbarten Lieferort zur Verfügung stellt bzw. bei einem Versendungskauf an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergibt.
- Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen bzw. Lieferterminen auf höhere Gewalt oder auf andere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für AURHEN ecofair nicht vorhersehbare Umstände zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Als Ereignis höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen (einschließlich Pandemien und Epidemien), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung. AURHEN ecofair wird den Kunden unverzüglich über die Verzögerung der Lieferung informieren. Im Falle einer Behinderung von mehr als 90 Tagen ist AURHEN ecofair zum Rücktritt berechtigt, eine etwaig gezahlte Vorauszahlung wird von AURHEN ecofair unverzüglich zurückerstattet.
- Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung von AURHEN ecofair. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung ist AURHEN ecofair bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn AURHEN ecofair hat die nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung zu vertreten. AURHEN ecofair wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und mitteilen, ob AURHEN ecofair von seinem Recht auf Rücktritt Gebrauch macht. Im Falle eines Rücktritts wird AURHEN ecofair eine etwaig gezahlte Vorauszahlung unverzüglich zurückerstatten.
- AURHEN ecofair ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, sofern dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für den Kunden zumutbar ist. Etwaige Versandmehrkosten sind in diesem Fall von AURHEN ecofair zu tragen. Im Falle einer bereits erfolgten Teillieferung seitens AURHEN ecofair ist der Kunde zum Rücktritt vom gesamten Vertrag nur berechtigt, wenn er an der Teillieferung kein Interesse hat.
IV. Lieferort, Gefahrübergang und Annahmeverzug
- Mangels abweichender Vereinbarungen wird die Ware an die vom Kunden angegebene Lieferadresse versandt (nachfolgend: „Versendungskauf“). Soweit nicht anders vereinbart, ist AURHEN ecofair berechtigt, die Art der Versendung selbst zu bestimmen.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald AURHEN ecofair die Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergibt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug gerät.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist AURHEN ecofair berechtigt, den daraus entstehenden Schaden wie folgt ersetzt zu verlangen: pro Verzugstag 0,5 % des Nettopreises der gelieferten Waren, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettopreises der gelieferten Waren. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben den Parteien vorbehalten.
V. Preise
- Es gilt der vereinbarte Preis in EUR, der sich aus der Auftragsbestätigung von AURHEN ecofair ergibt, zuzüglich Verpackung sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, trägt der Kunde die Kosten des Versands und einer etwaig gewünschten Transportversicherung.
- Unterliegen Kostenelemente der Waren nach Vertragsschluss einer Preiserhöhung, insbesondere aufgrund von Lohnsteigerungen, Erhöhungen der Rohstoffkosten, allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation oder vergleichbaren Umständen, ist AURHEN ecofair zu einer angemessen Erhöhung der Preise in dem Maße berechtigt, wie sich der Gesamtpreis der Ware unter Berücksichtigung sämtlicher Kostenelemente erhöht. AURHEN ecofair wird hierbei die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere im Hinblick auf von diesem ggf. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berücksichtigen. Die preisändernden Faktoren wird AURHEN ecofair dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Das Preisanpassungsrecht gilt umgekehrt zugunsten des Kunden bei einer entsprechenden Preissenkung. Soweit einer Partei infolge der Preisanpassung ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist, kann diese durch unverzügliche Erklärung gegenüber der anderen Partei vom Vertrag zurücktreten.
VI. Zahlungsbedingungen
- Soweit nicht etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, ist der Kaufpreis in der angegebenen Währung zuzüglich möglicher Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt auf ein in der Rechnung angegebenes Konto ohne Abzug zu überweisen. Die Vereinbarung von Skonto sowie Rabatten bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
- Werden nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind oder die die Bezahlung der offenen Forderungen von AURHEN ecofair gefährdet erscheinen lassen, so ist AURHEN ecofair berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist AURHEN ecofair berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
- Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich AURHEN ecofair das Eigentum an den verkauften Waren vor.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat AURHEN ecofair unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die unter Eigentumsvorbehalt von AURHEN ecofair stehenden Waren erfolgen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (nachfolgend auch „Vorbehaltsware“) für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt AURHEN ecofair schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. AURHEN ecofair nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Kunde hiermit seinen Versicherer unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an AURHEN ecofair zu leisten. Weitergehende Ansprüche von AURHEN ecofair bleiben unberührt. Der Kunde hat AURHEN ecofair auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist AURHEN ecofair berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; vielmehr ist AURHEN ecofair berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf AURHEN ecofair diese Rechte nur geltend machen, wenn AURHEN ecofair dem Kunde zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
- Wird Vorbehaltsware vom Kunden mit anderen, nicht im Eigentum von AURHEN ecofair stehenden Waren verbunden, sodass die Vorbehaltsware wesentlicher Bestandteil der anderen Ware wird, so erwirbt AURHEN ecofair das Miteigentum an der neu hergestellten Ware im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der neu hergestellten Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung.
- Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß der nachfolgenden Regelung unter b. befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
- a. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an AURHEN ecofair ab. AURHEN ecofair nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
- b. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben AURHEN ecofair ermächtigt. AURHEN ecofair verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber AURHEN ecofair nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und AURHEN ecofair den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 4 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann AURHEN ecofair verlangen, dass der Kunde AURHEN ecofair die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist AURHEN ecofair in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
- c. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von AURHEN ecofair um mehr als 10%, wird AURHEN ecofair auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von AURHEN ecofair freigeben.
- d. Bei Warenlieferungen in andere Rechtsordnungen, die einen Eigentumsvorbehalt entsprechend der Regelung in dieser Ziffer VII. nicht vorsehen, räumt der Kunde AURHEN ecofair ein entsprechendes Sicherungsmittel ein. Der Kunde wird alles Erforderliche tun, um AURHEN ecofair ein solches Sicherungsmittel zur Verfügung zu stellen.
VII. Mängelansprüche des Kunden, Verjährung von Mängelansprüchen
- Mängelrechte des Kunden setzten voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 BGB) nachgekommen ist. Offenkundige Mängel und solche Mängel, die bei einer unverzüglichen Prüfung der Ware bei Erhalt erkennbar waren, hat der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Kunde AURHEN ecofair unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen bei AURHEN ecofair eingeht. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/ oder Mängelanzeige, ist die Haftung von AURHEN ecofair für den Mangel ausgeschlossen. Der Kunde hat den bzw. die Mängel in seiner Mängelanzeige zu beschreiben.
- Bei Mängeln der Ware ist AURHEN ecofair berechtigt zu wählen, ob eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung einer mangelfreien Sache erfolgt.
- Mängelrechte bestehen nicht
- a. bei nur unerheblicher Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit oder einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Abweichungen in Struktur und Farbe, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind;
- b. bei natürlichem Verschleiß;
- c. bei Mängeln, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, unsachgemäßer Lagerung oder Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen.
- AURHEN ecofair haftet ferner nicht für Mängel, die darauf beruhen,
- a. an der gelieferten Ware von fremder Seite oder durch Einbau von fremder Herkunft Veränderungen vorgenommen werden, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht oder der Dritte von AURHEN ecofair ausdrücklich beauftragt wurde;
- b. dass der Kunde die Beseitigung eines Mangels durch fachlich nicht versierte Dritte durchführen lässt.
- Erfolgt eine Mangelrüge zu Unrecht, ist AURHEN ecofair berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Kunde ersetzt zu verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunde nicht erkennbar.
- Die Verjährung für Mängelansprüche des Kunden beträgt bei neuwertiger Ware zwölf (12) Monate nach Lieferung der Ware. Im Falle des Verkaufs von gebrauchten Waren wird die Mängelhaftung von AURHEN ecofair ausgeschlossen. Die Verjährungsverkürzung bzw. der Haftungsausschluss gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Die vorbenannte Verjährungsverkürzung und der Haftungsausschluss gelten in keinem Fall für Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer IX.1. Die Verjährung und Haftung richten sich in diesen Fällen ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsverkürzung bzw. der Haftungsausschluss gelten ferner nicht für den Rückgriffsanspruch des Kunden, wenn der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf ist (§ 478 BGB).
IX. Sonstige Haftung von AURHEN ecofair
- AURHEN ecofair haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Gleiches gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung einer Garantie, das arglistige Verschweigen von Mängeln und die zwingende Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet AURHEN ecofair – vorbehaltlich Ziffer 1. – nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung solcher Pflichten ist die Haftung von AURHEN ecofair auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten, sofern und soweit AURHEN ecofair die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
X. Schutzrechte
- An allen Abbildungen, Zeichnungen und Unterlagen behält sich AURHEN ecofair alle Eigentums- und Urheberrechte vor, es sei denn diese werden ausschließlich für den Kunden erstellt und durch diesen vergütet. Sie dürfen Dritten ohne die ausdrückliche Zustimmung von AURHEN ecofair nicht zugänglich gemacht werden.
- Erfolgt eine Lieferung nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so hat der Kunde AURHEN ecofair von Ansprüchen des Dritten aufgrund der Verletzung seiner Schutzrechte (einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung) freizustellen.
XI. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
- Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
- AURHEN ecofair speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und seine AGB per E-Mail zu. Den Vertragstext kann der Kunde im Kunden-Login einsehen.
XII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunde und AURHEN ecofair gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch internationaler Gerichtsstand – für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz von AURHEN ecofair. AURHEN ecofair ist jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
- Erfüllungsort ist der Sitz von AURHEN ecofair.
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